Laut den Angaben des Nationalen Wahlbüros liessen sich bis zum 15. Juli 46 638 Bürger in 606 Ortschaften in das deutsche Wählerverzeichnis eintragen. Bei den Wahlen in 2006 betrug diese Zahl 45 981. Nur wer seine Aufnahme ins Verzeichnis beantragte, kann im Oktober 2010 wählen und gewählt werden.
Die Wahl einer Minderheitenselbstverwaltung wird von der örtlichen Wahlkommission ausgeschrieben, wenn die Zahl der wahlberechtigten Bürger der jeweiligen Minderheit am Tag der Wahl mindestens 30 beträgt. Bei den Wahlen vor 4 Jahren wurde in 380 Ortschaften eine Wahl abgehalten, und es kam schliesslich zur Gründung von 378 deutschen Minderheitenselbstverwaltungen.
Auf dem Wahlzettel werden die Kandidaten der jeweiligen Minderheit aufgelistet, die Reihenfolge wird ausgelost. Die Körperschaft einer örtlichen Minderheitenselbstverwaltung besteht aus vier Personen, folglich kann man für vier Personen stimmen. Die Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen werden zum Minderheitenvertreter gewählt.
Die Wahl findet am 3. Oktober 2010 statt.