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Neue Finanzierung der Minderheitenselbstverwaltungen

Ein neuer Regierungsverordnung bezüglich der augfagbengerechten Unterstützung der Minderheiten aus dem ungarischen Staatsetat ist in Kraft getreten. Laut neuer Regelung bekommen die Minderheitenselbstverwaltungen die Unterstützung bezüglich der Betriebskosten automatisch zugestanden, die aufgabengerechte Subvention muss jedoch extra beantragt werden.

Abgabetermin der Beantragungen: 1. Februar 2008.
Ort der Abgabe: die jeweilige Verwaltung des Ungarischen Schatzamtes

Zur besseren und aufgabengerechten Unterstützung der Minderheitenselbstverwaltungen hat die ungarische Regierung am 19. Dezember einen Erlass verabschiedet. Dieser ist mit der Nummer 375/2007. (XII.23.) korm am 1. Januar 2008 in Kraft getreten.

Die Informationsschrift zur Beantragung wird von dem Ministerpräsidentenamt in Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbehörden an allen Minderheitenselbstverwaltungen zugeschickt. Die Minderheitenselbstverwaltungen wurden gebeten, das Ministerpräsidentenamt hierbei zu unterstützen.

Sowohl der Erlass, als auch die Informationsschrift und die Ausschreibung sind auf der Internetseite des für Minderheiten- und Nationalpolitik zuständigen Fachstaatssekretariats des Ministerpräsidentenamtes zu lesen.

Über Details gibt das Kundeninformtionszentrum der Regierung vom 15. Januar bis 29. Februar unter der gebührenfreien Telefonnummer 189 Auskunft.

Links:
Amt des MinisterpräsidentenHauptabteilung für Nationale und Ethnische Minderheite

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