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MSV-Haushalt 2009

Die staatliche Unterstützung der örtlichen und regionalen Minderheitenselbstverwaltungen erfolgt unverändert anhand der Regelungen der Regierungsverordnung Nr. 375/2007. (XII.23.). Der Kanzleramtsminister wird laut § 2 Absatz 3 der Verordnung den Betrag der allgemeinen Unterstützung für Betriebstätigkeit bis zum 31. Januar 2009 in Magyar Közlöny bekannt geben.

Der Haushalt der Minderheitenselbstverwaltungen kann – laut der von der Hauptabteilung für Minderheiten im Amt des Ministerpräsidenten erhaltenen Informationen – mit folgenden Beträgen geplant werden:

Örtliche Minderheitenselbstverwaltung: 570.700 Forint
Regionale Minderheitenselbstverwaltung: 892.000 Forint

Sobald die offizielle Bekanntmachung in Magyar Közlöny erscheint, wird die Landesselbstverwaltung der Ungarndeutschen die Minderheitenselbstverwaltungen darauf aufmerksam machen.

Links:
Regierungsverordnung Nr. 375/2007. (XII.23.)
Landesselbstverwaltung der Ungarndeutschen

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