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Über die Stimmabgabe bei den Wahlen der Deutschen Nationalitätenselbstverwaltungen 2019

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Bei den Wahlen der deutschen Nationalitätenselbstverwaltungen am 13. Oktober 2019 werden die Körperschaften der örtlichen, Komitats- bzw. hauptstädtischen ungarndeutschen Selbstverwaltungen, sowie die Körperschaft der Landesselbstverwaltung der Ungarndeutschen gewählt.

Wahlberechtigte Staatsbürger, die bereits in das ungarndeutsche Wählerregister aufgenommen wurden oder ihre Aufnahme spätestens bis zum 27. September 2019 beantragen, können bei den örtlichen Wahlen für 3-5 Kandidaten stimmen. Für die Regionalwahlen gibt es eine regionale Liste, für die Landeswahlen eine Landesliste, für die die wahlberechtigten ungarndeutsche Staatsbürger ihre Stimmen abgeben können.

Die 47 Mitglieder der Vollversammlung der Landesselbstverwaltung der Ungarndeutschen werden anhand der einheitlichen Landesliste gewählt.

Die Wahlen der Nationalitätenselbstverwaltungen erfolgen mit den Kommunalwahlen auf Orts- und Regionalebene gleichzeitig. Wahlberechtigte können all ihre Stimmen in demselben Wahllokal gleichzeitig abgeben.

WICHTIG: Die Wahlzettel der Nationalitätenwahlen sind GRÜN. Für eine gültige Stimmabgabe müssen diese GRÜNEN Wahlzettel auf jeden Fall in den dazugehörenden GRÜNEN Umschlag gelegt und sorgfältig abgeschlossen werden, sonst ist die Stimme ungültig.

Die Stimmabgabe erfolgt von 6:00 bis 19:00 Uhr in den in der postalisch zugesandten Benachrichtigung angegebenen Wahllokalen.
Ungarndeutsch. Steh dazu!

Informationsmaterialien, Logos und Plakatvorlagen für die Wahlkampagne finden Sie hier >>>

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