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Wahl der Nationalitätenselbstverwaltungen – Durchführung der Wahlen, Anzahl der Mitglieder der Körperschaften

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Am 9. Juni 2024 findet die Wahl der deutschen Nationalitätenselbstverwaltungen statt. Das Publikum wird diesbezüglich regelmäßig über die Kommunikationsplattformen der Landesselbstverwaltung und des Ungarndeutschen Kultur- und Informationszentrums und Bibliothek (Zentrum) darüber informiert. Bitte achten Sie auf die Informationsmaterialien mit dem Wahllogo und folgen Sie, falls Sie es noch nicht getan haben, die Facebook-Seite der LdU und des Zentrums und abonnieren Sie den LdU-Rundbrief, indem Sie eine E-Mail an presse@ldu.hu senden!
Die Liste der Themen, die behandelt werden finden Sie hier >>>

1.
Damit eine Wahl in einer Ortschaft abgehalten werden kann, muss es mindestens so viele Kandidaten geben, wie Abgeordnete zu wählen sind.

Im Falle von Komitats-/Hauptstadtwahlen und Landeswahlen können die Wahlen durchgeführt werden, wenn die Gesamtzahl der Kandidaten auf den von den nominierenden Organisationen aufgestellten Listen mindestens der Zahl der zu wählenden Abgeordneten entspricht.

2.
Die Anzahl der Mitglieder der Körperschaft einer lokalen Nationalitätenselbstverwaltung:

3.
Die Anzahl der Mitglieder der Körperschaft einer Komitats-/hauptstädtischen Nationalitätenselbstverwaltung: 7 Personen.

4. 
Die Anzahl der Mitglieder der Körperschaft einer Landesselbstverwaltung:

Weitere Informationen >>>

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