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Wahl der Nationalitätenselbstverwaltungen – Regeln über Unvereinbarkeit

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Am 9. Juni 2024 findet die Wahl der deutschen Nationalitätenselbstverwaltungen statt. Das Publikum wird diesbezüglich regelmäßig über die Kommunikationsplattformen der Landesselbstverwaltung und des Ungarndeutschen Kultur- und Informationszentrums und Bibliothek (Zentrum) darüber informiert. Bitte achten Sie auf die Informationsmaterialien mit dem Wahllogo und folgen Sie, falls Sie es noch nicht getan haben, die Facebook-Seite der LdU und des Zentrums und abonnieren Sie den LdU-Rundbrief, indem Sie eine E-Mail an presse@ldu.hu senden!
Die Liste der Themen, die behandelt werden finden Sie hier >>>

Folgende Personen dürfen den Vorsitz, den stellvertretenden Vorsitz oder das Amt eines Abgeordneten einer lokalen deutschen Nationalitätenselbstverwaltung nicht innehaben:  

Eine Ausnahme von den Regelungen über Unvereinbarkeit bildet folgendes: Ein Abgeordneter einer Nationalitätenselbstverwaltung kann gleichzeitig Leiter einer von derselben Nationalitätenselbstverwaltung gegründeten oder getragenen Institution sein.

Folgende Personen dürfen nicht Mitglied, Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender einer Landesselbstverwaltung werden:  

Eine Ausnahme von den Regelungen über Unvereinbarkeit bildet folgendes: Ein Abgeordneter einer Landesselbstverwaltung kann gleichzeitig Leiter einer von derselben Landesselbstverwaltung gegründeten oder getragenen Institution sein.

Der hauptberuflich tätige Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende der Landesselbstverwaltung dürfen kein anderes Arbeitsverhältnis eingehen, keine andere Erwerbstätigkeit ausüben und auch nicht als persönlich mitwirkendes Mitglied einer Wirtschaftsgesellschaft tätig sein oder eine Vergütung für andere Tätigkeiten annehmen, mit Ausnahme von wissenschaftlichen, lehrenden, lektorierenden, redaktionellen, künstlerischen und gesetzlich geschützten geistigen Tätigkeiten.

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