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Wahl der Nationalitätenselbstverwaltungen – Wahlrecht

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Am 9. Juni 2024 findet die Wahl der deutschen Nationalitätenselbstverwaltungen statt. Das Publikum wird diesbezüglich regelmäßig über die Kommunikationsplattformen der Landesselbstverwaltung und des Ungarndeutschen Kultur- und Informationszentrums und Bibliothek (Zentrum) darüber informiert. Bitte achten Sie auf die Informationsmaterialien mit dem Wahllogo und folgen Sie, falls Sie es noch nicht getan haben, die Facebook-Seite der LdU und des Zentrums und abonnieren Sie den LdU-Rundbrief, indem Sie eine E-Mail an presse@ldu.hu senden!
Die Liste der Themen, die behandelt werden finden Sie hier >>>

1. Aktives Wahlrecht (Wer kann eine deutsche Nationalitätenselbstverwaltung wählen?):

Jeder ungarische Staatsbürger mit Wohnsitz in Ungarn, der in das ungarndeutsche Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann an den Wahlen teilnehmen. 

Eine Person muss in das ungarndeutsche Wählerverzeichnis aufgenommen werden, die

Ein Wahlberechtigter kann

im Nationalitäten-Wählerverzeichnis stehen.

2. Passives Wahlrecht (Wer kann als Vertreter der deutschen Nationalität gewählt werden?):

Ein ungarischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Ungarn, der

3. Eine Person kann gleichzeitig nur in eine Nationalitätenwählerliste eingetragen sein.

4. Gründe für den Entzug der Wahlberechtigung

Das Wahlrecht wird durch die so genannten natürlichen Gründe eingeschränkt:  Eine Person wird von der Wahl  ausgeschlossen, wenn 

und sie deshalb vom Gericht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde.

Demnach ist eine Person nicht wählbar (d. h. sie hat kein passives Wahlrecht),

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