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Wahl der Nationalitätenselbstverwaltungen – Übergangsregelungen für die Zeit zwischen der Wahl und der konstituierenden Sitzung der neuen Selbstverwaltung

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Am 9. Juni 2024 findet die Wahl der deutschen Nationalitätenselbstverwaltungen statt. Das Publikum wird diesbezüglich regelmäßig über die Kommunikationsplattformen der Landesselbstverwaltung und des Ungarndeutschen Kultur- und Informationszentrums und Bibliothek (Zentrum) darüber informiert. Bitte achten Sie auf die Informationsmaterialien mit dem Wahllogo und folgen Sie, falls Sie es noch nicht getan haben, die Facebook-Seite der LdU und des Zentrums und abonnieren Sie den LdU-Rundbrief, indem Sie eine E-Mail an presse@ldu.hu senden!
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In der Übergangszeit zwischen dem Wahltag und dem Amtsantritt des im Juni 2024 neu gewählten Gremiums  führt die nach den Wahlen 2019 gebildete Körperschaft die Selbstverwaltung weiter und übergibt das Mandat am 1. Oktober 2024 an das im Juni gewählte Gremium. Die Amtszeit der neu gewählten Körperschaft wird bis zur Wahl der Abgeordneten der Nationalitätenselbstverwaltungen im Jahr 2029 andauern.

Modifizierte Regelungen für Nachwahlen

Ab dem 1. Dezember 2023 können im Falle der Mandatsniederlegung eines Abgeordneten, der vor den allgemeinen Wahlen des Jahres 2024 gewählt wurde, keine Nachwahlen mehr durchgeführt werden, aber wenn es noch Kandidaten auf der Liste oder der Einzelliste gibt, kann das Mandat bis zum 1. Oktober 2024 an den angemeldeten und auf der Liste nächsten Kandidaten vergeben werden.

Im Falle des Erlöschens des Mandats eines Abgeordneten, der bei den Wahlen 2024 gewählt wurde, kann jedoch eine Nachwahl einberufen und vor dem 1. Oktober 2024 abgehalten werden, damit das Mandat zum frühestmöglichen Zeitpunkt am oder nach dem 1. Oktober 2024 erteilt werden kann. Eine freie Stelle auf einer Liste oder einer Einzelliste kann auch vor dem 1. Oktober 2024 besetzt werden.

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