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Der Nationale Wahlausschuss hat in seinem am 10. März veröffentlichten Beschluss den Inhalt des Stimmzettels für die ungarndeutsche Landesliste für die Parlamentswahl am 12. April 2026 genehmigt.
Dem Beschluss zufolge können die ungarndeutschen Wählerinnen und Wähler bei der Wahl ihre Stimme für die Liste der LdU mit dem genehmigten Stimmzettel abgeben.
Wichtig:
- Für die Liste der LdU kann nur stimmen, wer sich bis zum 2. April in das ungarndeutsche Wählerverzeichnis eintragen lässt!
- Die Stimme ist nur dann gültig, wenn das X in den Kreis unter dem Wappen gesetzt wird – und nicht neben die Namen der Kandidaten! Bei einer anderen Markierung kann die Stimme ungültig sein.
Wir ermutigen unsere Wählerinnen und Wähler, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und auf die richtige Art der Stimmabgabe zu achten.

