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Auf ungarndeutsche Initiative soll das Bildungsgesetz modifiziert werden

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Vertretungsmöglichkeit für Delegierte der Nationalitätenselbstverwaltungen
in Institutionsräten von Schulen

Das Bildungsgesetz muss modifiziert werden, damit Nationalitätenselbstverwaltungen Mitglieder in Institutionsräte von Schulen delegieren können. Die diesbezügliche, derzeit gültige Rechtsregelung ist nämlich mangelhaft, bzw. widersprüchlich, wobei Nationalitätenselbstverwaltungen an der Arbeit dieser Körperschaften unbedingt teilzunehmen hätten, damit sie sich ein genaueres Bild von in den Schulen vermittelten Nationalitäteninhalten machen können. All darauf machte der Vorsitzende der Deutschen Nationalitätenselbstverwaltung Seksard aufmerksam. Dr. Michael Józan-Jilling wandte sich in einem Beschwerdebrief an Erzsébet Sándor-Szalay, die für den Schutz der Rechte der in Ungarn lebenden Nationalitäten zuständige Stellvertreterin des Ombudsmannes für Grundrechte, die diesbezüglich mit dem Ombudsmann der Grundrechte eine gemeinsame Untersuchung einleitete. Der unlängst veröffentlichte Bericht stellt fest, dass die Regelung tatsächlich modifiziert werden muss.

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Es handele sich um Verdacht des Missstandes in Bezug auf Rechtssicherheit und Nationalitätenrechte – deklariert das Dokument der Seksarder deutschen Selbstverwaltung. Das Schreiben berichtet darüber, dass der Institutionsrat der Valéria-Dienes-Grundschule – einer deutschen Nationalitätenbildungseinrichtung der Tolnauer Komitatshauptstadt, deren Träger der zentrale Schulträger KLIK ist – auch die deutsche Nationalitätenselbstverwaltung der Stadt dazu eingeladen hat, ein Mitglied in den Rat zu delegieren. Es stellte sich derweil heraus, dass Nationalitätenselbstverwaltungen zwar die Gründung von schulischen Institutionsräten initiieren können, in diese Körperschaft laut Bildungsgesetz aber keine Mitglieder delegieren dürfen. Diese Lage sei unbefriedigend – meint Dr. Michael Józan-Jilling. Der Institutionsrat sei nämlich ein Interessenvertretungsorgan, welches das Recht habe, seine Meinung über das Unterrichtsprogramm der Schule, und so auch über Angelegenheiten des Nationalitätenunterrichts zu äußern. Bildung sei ein besonders wichtiger Bereich der Nationalitätenrechte, und dazu, wie Bildungseinrichtungen zu funktionieren hätten, sei die Meinung der Nationalitäten selbst maßgeblich.

„Das Problem ist bestimmt auch schon anderswo aufgetaucht – so der Vorsitzende der deutschen Selbstverwaltung von Seksard -, nur ergriff bisher niemand die Initiative. Unsere Selbstverwaltung steht nun auch für andere ein: für Bildungseinrichtungen, die zwar nicht von Nationalitätenselbstverwaltungen getragen werden, wo aber auf Nationalitäteninhalte dennoch großer Akzent gesetzt wird. Und wir stehen auch für die Nationalitätenselbstverwaltungen ein, damit sie ihren Rechten und Aufgaben – der Interessenvertretung, der Aufsicht und der Unterstützung der Arbeit an Schulen – nachkommen können.

Die gemeinsame Untersuchung des Ombudsmannes und der stellvertretenden Ombudsfrau ermittelte, dass das Gesetz und die Ministerialverordnung, die diese Frage regeln, nicht im Einklang stehen. Laut Bericht teile auch der Staatssekretär für Bildungsangelegenheiten diese Meinung. László Palkovics halte daher die Abänderung des Gesetzes für absolut möglich, und übernehme auch die Aufgaben der Vorbereitung und der Unterbreitung der Gesetzesmodifizierung. Der Ombudsmann und seine Stellvertreterin rufen in ihrem Dokument den Gesetzgeber auf, in die Vorbereitungsarbeit auch die Nationalitäten mit einzubeziehen – insbesondere den Ausschuss der Ungarländischen Nationalitäten im Parlament, sowie die Vorsitzenden der Landesselbstverwaltungen der Nationalitäten. Dr. Michael Józan-Jilling hofft darauf, dass die Gesetzesmodifizierung schon bald unter Dach und Fach gebracht wird.

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