Donauschwäbischer Kulturpreis 2017 – Aufruf



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Donauschwäbischer Kulturpreis des Landes Baden-Württemberg 2017

Das Land Baden-Württemberg vergibt im zweijährigen Turnus für hervorragende Leistungen auf kulturellem Gebiet den Donauschwäbischen Kulturpreis des Landes Baden-Württemberg. Im Jahr 2017 wird dieser Preis für den Bereich Kulturvermittlung (Literatur – Musik – Bildende Kunst – Medien) ausgeschrieben.

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Der Preis wird an Personen verliehen, deren Werk die donauschwäbische Kultur oder die kulturellen Wechselwirkungen zwischen den Donauschwaben und ihren Nachbarn in den Herkunftsgebieten repräsentieren, deren Werk der Verständigung zwischen den Donauschwaben und ihren Nachbaren dient oder die durch ihr Engagement donauschwäbische Kultur und Identität sowohl in den Herkunftsländern der Donauschwaben als auch in der Bundesrepublik vermitteln, verbreiten und fördern. Angesprochen sind auch Einrichtungen und Initiativen, die kulturelle Angebote mit Bezug zur Geschichte und Kultur der Donauschwaben präsentieren. Dies können z.B. Heimatmuseen, Vereine, Gruppen, Stiftungen oder Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung sein.

Der Kulturpreis besteht aus einem mit 5.000 Euro dotierten Hauptpreis und zwei Förderpreisen in Höhe von jeweils 2.500 Euro. Die Förderpreise sind für jüngere Personen vorgesehen, die sich erfolgreich als Kulturschaffende oder in der Kulturvermittlung engagieren. Anstelle eines Förderpreises kann in begründeten Fällen auch eine Ehrengabe vergeben werden. Eine Verpflichtung, den Kulturpreis zu verleihen, besteht nicht.

Es sind sowohl Eigenbewerbungen als auch Vorschläge Dritter möglich. Zur Bewertung der Bewerbungen bzw. Vorschläge sind aussagekräftige Unterlagen erforderlich (z.B. Begründung der Bewerbung oder des Vorschlags, tabellarischer Lebenslauf der Personen, Verzeichnis der Werke oder Beschreibung der Art und Weise der Kulturvermittlung mit geeigneten Nachweisen hierüber [Projektbeschreibung, CD´s, DVD´s, Hinweise auf Homepage usw.] und ggf. sachkundige Empfehlungen). Diese Unterlagen werden für die Juroren in 7-facher Fertigung erbeten.

Über die Vergabe der Preise entscheidet eine Jury unter Ausschluss des Rechtsweges.

Bewerbungen und Vorschläge sind zusammen mit den erforderlichen Unterlagen und mit dem Vermerk „Donauschwäbischer Kulturpreis 2017“ bis spätestens 31. Mai 2017 beim

Haus der Heimat
des Landes Baden-Württemberg
Schlossstraße 92
70176 Stuttgart

einzureichen.

Für weitere Auskünfte steht das Haus der Heimat des Landes Baden-Württemberg (Tel. 0711/66951-14) zur Verfügung.

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