Am 30. Mai wurde vom stellvertretenden Ministerpräsidenten und Justizminister Tibor Navracsics und von den dreizehn Spitzenvertretern der ungarländischen Minderheiten eine Vereinbarung über strategische Partnerschaft unterzeichnet. Ziel der Vereinbarung ist, dass solche Gesetze entstehen, die die kulturellen und sprachlichen Rechte, beziehungsweise das Recht auf Bildung der ungarländischen Nationalitäten sichern.
Die Partner werden unter anderem an der Vorbereitung, Modifizierung und Überprüfung der folgenden Rechtsvorschriften, beziehungsweise Gesetze zusammenarbeiten: die Rechtsvorschriften, die die Wahlen der Abgeordneten der Minderheitenselbstverwaltungen, die Sicherung der Gleichbehandlung der Nationalitäten und der Chancengleichheit und die staatliche Förderung der Minderheitenselbstverwaltungen und -vereine betreffen, beziehungsweise das 1993 verabschiedete Gesetz über die Rechte der nationalen und ethnischen Minderheiten.
Die Vereinbarung ist bis zum Ende der Amtszeit der gegenwärtigen Regierung gültig.