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Laut Angaben des Nationalen Wahlbüros stellen sich 12000 Kandidaten zu den Nationalitätenwahlen. In 1745 Ortschaften Ungarns werden voraussichtlich insgesamt 2715 Nationalitätenwahlen abgehalten. Davon werden sicherlich 2164 abgehalten werden können. Die Daten für die restlichen Wahlen werden noch vom Wahlbüro bearbeitet. Eine Wahl kann dort nicht abgehalten werden, wo es weniger Kandidaten gibt, wie die Mitgliedszahl der Körperschaft ist bzw. wo niemand sich in die Nationalitätenliste aufnehmen liess.
Das Nationale Wahlkomitee hat 64 regionale Wahlen ausgeschrieben, von denen alle stattfinden werden, wie auch die 13 Wahlen auf Landesebene.
Die 13 Nationalitäten – die Bulgaren, Griechen, Kroaten, Polen, Deutschen, Armenier, Romas, Russinen, Serben, Slowaken, Slowenen und Ukrainer des Landes – werden am Tag der Selbstverwaltungswahlen, am 12. Oktober ihre Selbstverwaltungen wählen. Von den bisherigen Regelungen abweichend, mit der Aufhebung des Elektorensystems, werden die Nationalitätenwähler ihre örtlichen bzw. die in ihrem Bezirk, die regionalen Selbstverwaltungen und ihre Landesvertretung zugleich wählen. Früher dauerte es Monate bis die Landesselbstverwaltungen gegründet wurden.
Die Nominierungsorganisationen und die Kandidaten können bis Ende der Wahlkampagne ohne Erlaubnis Plakate und Flyer erstellen, auf denen aber die Verantwortlichen für die Herausgabe und Redaktion stehen müssen. Die Kandidaten und die Nominierungsorganisationen erhalten keine staatlichen Kampagnegelder. Die Höhe für die Kampagne verwendeten finanziellen Mitteln ist jedoch nicht maximalisiert.
Nur diejenige 366 Print- und 232 elektronischen Medien dürfen politische Werbungen veröffentlichen, die ihre Absicht beim Staatlichen Rechnungshof ankündigten.
Wahlversammlungen können in der Kampagnezeit – außer am Tag der Abstimmung – ohne Anmeldung abgehalten werden, aber für Ordnung muss der Veranstalter sorgen. Es wird keine Kampagnestille geben, aber am Tag der Wahl ist es verboten innerhalb eines Abstands von 150 Meter zum Wahllokal auf öffentlichem Gelände zu werben.
An der Nationalitätenwahl können nur diejenigen teilnehmen, die sich bis dem 26. September um 16 Uhr ihre Aufnahme in die Nationalitätenwählerliste beantragen, wer das nicht macht, kann an der Wahl der Nationalitätenvertreter nicht abstimmen.