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Es wurde in den vergangenen Jahren in Deutschland viel darüber diskutiert, ob es ein bundesweiter Gedenktag für die Vertreibung eingeführt werden soll. Am 27. August beschloss die Bundesregierung, dass ab 2015 an jedem 20. Juni der Opfer der Flucht und Vertreibung gedacht wird.
Es gab auch bisher solchen Gedenktag in manchen Bundesländern, jedoch keinen, der für ganz Deutschland galt. Erst jetzt gelang es durch einen Kompromiss zwischen den beiden Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD. Der 20. Juni ist auch der Weltflüchtlingstag der Vereinigten Nationen, zu diesem schließt sich jetzt die Bundesrepublik an.
Nicht nur der fast 15 Millionen aus Ostmitteleuropa vertriebenen Deutschen wird gedacht: für das 20. Jahrhundert war Flucht, Vertreibung, Zwangsumsiedlung und Deportation bezeichnend. Deutschland bietet heute Menschen aus 190 verschiedenen Nationen ein neues Zuhause.
Die damalige Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, Erika Steinbach begrüßte den Beschluss, und äußerte, dass ein solcher Gedenktag ein lang gehegter Wunsch der Organisation gewesen sei. Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und Nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk – auch als Autor von Fachpublikationen bekannt – wies darauf hin, dass dieser ein wichtiges Zeichen der Verbundenheit mit den deutschen Heimatvertriebenen bedeute.
In dem Bericht der Zeitschrift Deutscher Ostdienst über die Einführung des Gedenktages wurde seine besondere Bedeutung für die jüngeren Generationen betont. Sie würden damit daran erinnert, was sie früher nur aus dem Familiengedächtnis gekannt hatten. Die dramatischen Ereignisse würden in dieser Weise auch im historischen Gedächtnis Deutschlands erhalten bleiben.
István Mayer