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Auf Antrag können ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, die als Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit kriegs- oder kriegsfolgenbedingt zur Zwangsarbeit herangezogen wurden, einen einmaligen Anerkennungsbetrag in Höhe von 2.500 Euro erhalten.
Weitere Informationen bezüglich der Antragstellung und Voraussetzungen sowie die erforderlichen Formulare sind auf der Webseite des Bundesverwaltungsamtes zu finden. Für die Antragsteller steht eine Service-Telefonhotline unter der Nummer +49 (0)22899 358 9800 zur Verfügung. E-Mails können an folgende Adresse gerichtet werden: adz@bva.bund.de.
Fragen und Antworten zur Anerkennungsleistung an deutsche Zwangsarbeiter >>>
Die Durchführung der Richtlinie der Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter wird durch das BVA übernommen.

