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Am 9. Juni 2024 findet die Wahl der deutschen Nationalitätenselbstverwaltungen statt. Das Publikum wird diesbezüglich regelmäßig über die Kommunikationsplattformen der Landesselbstverwaltung und des Ungarndeutschen Kultur- und Informationszentrums und Bibliothek (Zentrum) darüber informiert. Bitte achten Sie auf die Informationsmaterialien mit dem Wahllogo und folgen Sie, falls Sie es noch nicht getan haben, die Facebook-Seite der LdU und des Zentrums und abonnieren Sie den LdU-Rundbrief, indem Sie eine E-Mail an presse@ldu.hu senden!
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Laut der 11. Modifizierung des Grundgesetzes finden die Kommunalwahlen zur gleichen Zeit wie die Europawahlen statt, wobei die Amtszeit des amtierenden Gremiums bis zum 1. Oktober 2024 läuft. Die konstituierende Sitzung der Körperschaft der Nationalitätenselbstverwaltung wird vom Vorsitzenden des zuständigen Wahlkomitees innerhalb von fünfzehn Tagen nach dem 1. Oktober 2024 bzw. innerhalb von dreißig Tagen im Falle einer Landesselbstverwaltung einberufen.
Die konstituierende Sitzung kann höchstens zweimal innerhalb von dreißig Tagen nach dem Tag, an dem die Wahlergebnisse rechtskräftig werden, bzw. innerhalb von fünfundvierzig Tagen im Falle einer Landesselbstverwaltung einberufen werden. Findet die konstituierende Sitzung innerhalb dieser Frist nicht statt, wird eine Nachwahl einberufen.