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Das von der Landesselbstverwaltung der Ungarndeutschen getragene Valeria-Koch-Bildungszentrum ist eine der führenden und gefragtesten Bildungseinrichtungen in der Region. Daher ist die kontinuierliche Verbesserung der Bildungsinfrastruktur von größter Bedeutung, um die Energieeffizienz und die Modernisierung der Immobilien zu verbessern. Das Gebäude des Gymnasiums ist in den letzten 30 Jahren nicht umfassend renoviert worden und hat unter betrieblichen Mängeln gelitten, die im letzten Jahr ein sofortiges Eingreifen erforderten. Im Jahr 2023 unterstützte das für Nationalitäten zuständige Staatssekretariat im Amt des Ministerpräsidenten die teilweise Durchführung der ersten Phase der Renovierung mit einem Bruttobetrag von 110 Millionen Forint.
Seit 2022 verfügt unsere Landesselbstverwaltung über vollständige Planungsunterlagen für die komplette Renovierung des Gymnasiums. Wie im vergangenen Jahr wurden die Planungsbüros damit beauftragt, die Ausschreibungsunterlagen und die Kostenvoranschläge für die Arbeiten in den jeweiligen Bereichen anhand der vollständigen Pläne zu erstellen.
Das Projekt umfasst die folgenden Arbeiten am Gymnasialgebäude:
- Austausch der Fassadenfenster und -türen
- Einbau von Außenjalousien für 8 Fassadenfenster
- Nachdämmung der Fassade an der Westseite des Gebäudes auf einer Fläche von etwa 135 m2.
Im April 2024 reichte die Landesselbstverwaltung der Ungarndeutschen beim Staatssekretariat für Nationalitäten im Amt des Ministerpräsidenten einen Antrag auf Finanzierung der Renovierung des Bildungszentrums ein.



Das Förderdokument für diesen Antrag wurde im Mai 2024 vom Bethlen-Gábor-Fondsverwalter ausgestellt. Das öffentliche Beschaffungsverfahren für die Bauarbeiten begann am 20. Juni 2024 und wurde erfolgreich abgeschlossen. Der Vertrag mit dem Gewinner, der Kartal Invest Immobilienverwertungs GmbH (Kartal Invest Ingatlanforgalmazó Kft.), wurde am 12. Juli 2024 unterzeichnet. Die Übergabe der Baustelle erfolgte am 15. Juli 2024. Der Vertrag mit dem Auftragnehmer sieht für die vollständige Fertigstellung der Arbeiten eine Frist von 90 Tagen ab der Übergabe der Baustelle vor.
Quelle: LdU