Die staatliche Unterstützung der örtlichen und regionalen Minderheitenselbstverwaltungen erfolgt unverändert anhand der Regelungen der Regierungsverordnung Nr. 375/2007. (XII.23.). Der Kanzleramtsminister wird laut § 2 Absatz 3 der Verordnung den Betrag der allgemeinen Unterstützung für Betriebstätigkeit bis zum 31. Januar 2009 in Magyar Közlöny bekannt geben.
Der Haushalt der Minderheitenselbstverwaltungen kann – laut der von der Hauptabteilung für Minderheiten im Amt des Ministerpräsidenten erhaltenen Informationen – mit folgenden Beträgen geplant werden:
Örtliche Minderheitenselbstverwaltung: 570.700 Forint
Regionale Minderheitenselbstverwaltung: 892.000 Forint
Sobald die offizielle Bekanntmachung in Magyar Közlöny erscheint, wird die Landesselbstverwaltung der Ungarndeutschen die Minderheitenselbstverwaltungen darauf aufmerksam machen.
Links:
Regierungsverordnung Nr. 375/2007. (XII.23.)
Landesselbstverwaltung der Ungarndeutschen