Schnellnachrichten"Zwangsarbeiter-Entschädigung": Anträge sind nahezu abgearbeitet

„Zwangsarbeiter-Entschädigung“: Anträge sind nahezu abgearbeitet

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Bundesbeauftragter Fabritius würdigt ADZ als historische Leistung

Nach aktuellen Informationen des Bundesverwaltungsamtes (BVA) zum Antrags- und Bearbeitungsstand der Anerkennungsleistung an ehemalige zivile deutsche Zwangsarbeiter (ADZ) sind bis Ende März 2020 45.473 von insgesamt 46.851 Anträgen, also rund 97 %, abschließend bearbeitet worden.

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37.998 der Anträge auf eine Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche zivile Zwangsarbeiter konnten bewilligt werden, 6.383 Anträge wurden abgelehnt. 1.378 Anträge stehen noch zur Bearbeitung an. Da mehr als 90 % der Antragssteller ein Alter von 80 Jahren und älter erreicht haben, ist das BVA um eine besonders zügige Antragsbearbeitung bemüht.

Der Beauftragte für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Prof. Dr. Bernd Fabritius: „Die Anerkennungszahlung für deutsche zivile Zwangsarbeiter ist eine historische Leistung. Ich freue mich, dass das BVA hier mit großem historisch-kriegsfolgenrechtlichen Sachverstand und vor allem mit Empathie für die Vielzahl unterschiedlicher Einzelschicksale tätig ist. Die Anerkennungsleistung, die die ehemaligen zivilen Zwangsarbeiter erhalten, entschädigt sie nicht annähernd für die menschenunwürdige Behandlung, zu der sie allein aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit gezwungen waren; doch hat die Bundesregierung mit der ADZ-Richtlinie das Unrecht und leiderfüllte Schicksal der zivilen deutschen Zwangsarbeiter anerkannt. Ich freue mich für jedes einzelne Opfer, das diese Anerkennungsleistung noch erfahren durfte. Alleine im letzten Monat der Antragsfrist (Dezember 2017) lieferte die Post nach hervorragender Informationsarbeit der landsmannschaftlichen Verbände und des Bundes der Vertriebenen (BdV) kistenweise neue Entschädigungsanträge. Ich danke dem Bundesverwaltungsamt für die Bewältigung dieser Mammutaufgabe!“

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