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Am 9. Juni 2024 findet die Wahl der deutschen Nationalitätenselbstverwaltungen statt. Das Publikum wird diesbezüglich regelmäßig über die Kommunikationsplattformen der Landesselbstverwaltung und des Ungarndeutschen Kultur- und Informationszentrums und Bibliothek (Zentrum) darüber informiert. Bitte achten Sie auf die Informationsmaterialien mit dem Wahllogo und folgen Sie, falls Sie es noch nicht getan haben, die Facebook-Seite der LdU und des Zentrums und abonnieren Sie den LdU-Rundbrief, indem Sie eine E-Mail an presse@ldu.hu senden!
Aufgaben des Ausschusses für die Stimmenauszählung nach Beendigung des Stimmabgabeverfahrens:
Nach Beendigung der Stimmabgabe werden die Wahlurnen vom Wahlauszählungsausschuss geöffnet. Dieser sortiert die grünen Umschläge in den Wahlurnen (ob verschlossen oder nicht) und die grünen Stimmzettel ohne Umschlag und gruppiert sie nach Nationalität.
Der Wahlauszählungsausschuss öffnet die grünen Umschläge nicht, sondern legt sie nach Nationalität in getrennte Transportumschläge, auf denen Nationalität, Ortschaft und Wahllokal angegeben sind.
In einer Ortschaft, in der eine örtliche Nationalitätenselbstverwaltungswahl stattgefunden hat, übergibt das lokale Wahlbüro den Umschlag dem lokalen Wahlausschuss.
Der lokale Wahlausschuss zählt die auf den Stimmzetteln in den verschlossenen grünen Umschlägen abgegebenen Stimmen – getrennt für die kommunalen, regionalen und landesweiten Wahlen (Stimmzettel in unverschlossenen Umschlägen und Stimmzettel außerhalb der Umschläge sind ungültig) – und stellt folgende Ergebnisse fest:
– das Ergebnis der örtlichen Nationalitätenwahl; diesbezüglich erstellt er ein Protokoll und fasst einen Beschluss,
– das Teilergebnis der regionalen Nationalitätenwahl; diesbezüglich erstellt er ein Protokoll, fasst aber keinen Beschluss,
– das Teilergebnis der landesweiten Nationalitätenwahl; diesbezüglich fertigt er ein Protokoll an, fasst aber keinen Beschluss.
Das lokale Wahlbüro leitet das Protokoll mit den regionalen und landesweiten Teilergebnisse vor Ort an das regionale Wahlbüro weiter.
Bei der Wahl der örtlichen Nationalitätenselbstverwaltung werden die Kandidaten gewählt, die entsprechend der Zahl der wählbaren Abgeordneten die höchste Zahl gültiger Stimmen erhielten. Bei Stimmengleichheit bestimmt der lokale Wahlausschuss durch Losentscheid, wer ein Mandat erhält.
In einer Ortschaft, in der keine örtliche Nationalitätenselbstverwaltungswahl stattgefunden hat, leitet das lokale Wahlbüro den Transportumschlag an das regionale Wahlbüro weiter.
Der regionale Wahlausschuss zählt die auf den Stimmzetteln in den versiegelten grünen Umschlägen abgegebenen Stimmen – getrennt für die regionalen und landesweiten Stimmzettel – aus und
– erstellt ein Protokoll über die regionale Auszählung der abgegebenen Stimmen bei der Wahl der Abgeordneten der regionalen Nationalitätenselbstverwaltung,
– stellt die regionalen Teilergebnisse der landesweiten Nationalitätenwahl fest, fertigt darüber ein Protokoll an, fasst aber keinen Beschluss.
Der regionale Wahlausschuss ermittelt das Ergebnis der regionalen Nationalitätenwahl aus den an den regionalen Wahlausschuss gesandten Teilprotokollen, die von den lokalen Wahlausschüssen erstellt wurden, sowie aus dem vom regionalen Wahlausschuss erstellten Auszählungsbericht (der auf den von ihm ausgezählten Stimmen beruht) und fasst darüber einen Beschluss.
Die regionalen Wahlbüros leiten die Protokolle der regionalen Teilergebnisse der landesweiten Nationalitätenwahl an das Nationale Wahlbüro weiter.
Auf der Grundlage der eingesandten Teilprotokolle stellt die Nationale Wahlkommission das Ergebnis der landesweiten Wahl fest und fasst darüber einen Beschluss.

