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Die Dachsanierung des im gemeinsamen Eigentum der Landesselbstverwaltung der Ungarndeutschen und der Selbstverwaltung der Stadt Werischwar stehenden Gebäudes des Friedrich Schiller Gymnasiums und Schülerwohnheims wurde in drei Bauabschnitten geplant. Die Planungsarbeiten wurden vom Unternehmen „Vándorépítész Tervező és Szolgáltató Kft.“ im Auftrag der Landesselbstverwaltung der Ungarndeutschen durchgeführt. Der 1. und 2. Bauabschnitt wurden gemäß den Planungsunterlagen bis 2022 erfolgreich abgeschlossen.
Die 3. Bauphase umfasst die Erneuerung der Dachkonstruktion des Internats, des Theatersaals, der Aula und der Sporthalle. Die Sanierung des über dem Theatersaal gelegenen Dachbereichs wurde mit der Mitwirkung der städtischen Selbstverwaltung von Werischwar durchgeführt; die technische Übergabe und Abnahme der Investition erfolgte am 30. August 2025.
Im Jahr 2025 setzt die Stadtverwaltung die Umsetzung des 3. Bauabschnitts fort, in dessen Rahmen das Dach über der Aula erneuert werden kann.
Im Zusammenhang mit der Finanzierung der Dachsanierung reichte die Landesselbstverwaltung der Ungarndeutschen im März und Oktober 2025 Förderanträge beim Staatssekretariat für Nationalitäten im Amt des Ministerpräsidenten ein. Die entsprechenden Förderurkunden wurden im Mai bzw. Oktober von der Bethlen-Gábor-Fondsverwaltung ausgestellt.
Das für die Ausführungsarbeiten ausgeschriebene öffentliche Vergabeverfahren wurde am 15. September 2025 eingeleitet und erfolgreich abgeschlossen. Der Vertrag mit dem erfolgreichen Bieter, der Firma „Pilisi Pléh-Boy Kft.“, wurde am 31. Oktober unterzeichnet. Die Übergabe des Baufelds fand am 14. November statt. Dem Vertrag zufolge beträgt die Frist für die vollständige Fertigstellung der Bauarbeiten 120 Tage ab Übergabe des Baufelds.
Das Projekt wird mit der finanziellen Unterstützung der Regierung von Ungarn über die Bethlen-Gábor-Fondsverwaltung im Amt des Ministerpräsidenten verwirklicht. Der Fördergeber stellte im Förderbescheid mit der Nummer NEMZ-E-25-0081 eine Unterstützung in Höhe von 50 000 000 Forint und im Förderbescheid NEMZ-N-25-0209 eine weitere Unterstützung von 100 000 000 Forint für die Umsetzung der Investition bereit.




