NachrichtenWahl der Nationalitätenselbstverwaltungen - Durchführung der Wahlen, Anzahl der Mitglieder der Körperschaften

Wahl der Nationalitätenselbstverwaltungen – Durchführung der Wahlen, Anzahl der Mitglieder der Körperschaften

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Am 9. Juni 2024 findet die Wahl der deutschen Nationalitätenselbstverwaltungen statt. Das Publikum wird diesbezüglich regelmäßig über die Kommunikationsplattformen der Landesselbstverwaltung und des Ungarndeutschen Kultur- und Informationszentrums und Bibliothek (Zentrum) darüber informiert. Bitte achten Sie auf die Informationsmaterialien mit dem Wahllogo und folgen Sie, falls Sie es noch nicht getan haben, die Facebook-Seite der LdU und des Zentrums und abonnieren Sie den LdU-Rundbrief, indem Sie eine E-Mail an presse@ldu.hu senden!
Die Liste der Themen, die behandelt werden finden Sie hier >>>

1.
Damit eine Wahl in einer Ortschaft abgehalten werden kann, muss es mindestens so viele Kandidaten geben, wie Abgeordnete zu wählen sind.

Im Falle von Komitats-/Hauptstadtwahlen und Landeswahlen können die Wahlen durchgeführt werden, wenn die Gesamtzahl der Kandidaten auf den von den nominierenden Organisationen aufgestellten Listen mindestens der Zahl der zu wählenden Abgeordneten entspricht.

2.
Die Anzahl der Mitglieder der Körperschaft einer lokalen Nationalitätenselbstverwaltung:

  • 3 Personen, wenn die Zahl der in der Nationalitätenwählerliste eingetragenen Wähler am Tag der Ausschreibungder Wahl weniger als 100 Personen in der Ortschaft beträgt;
  • 5 Personen, wenn es mindestens 100 Personen sind.

3.
Die Anzahl der Mitglieder der Körperschaft einer Komitats-/hauptstädtischen Nationalitätenselbstverwaltung: 7 Personen.

4. 
Die Anzahl der Mitglieder der Körperschaft einer Landesselbstverwaltung:

  • 15 Personen, wenn die Zahl der in der Nationalitätenwählerliste eingetragenen Wähler am Tag der Ausschreibung der Wahl nicht mehr als 5000 beträgt,
  • 23 Personen, wenn sie mehr als 5000 beträgt,
  • 31, wenn sie mehr als 10.000 beträgt,
  • 39, wenn sie mehr als 25.000 beträgt,
  • 47 Personen, wenn sie mehr als 50.000 beträgt.

Weitere Informationen >>>

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