default @deWahl der Nationalitätenselbstverwaltungen – Regeln über Unvereinbarkeit

Wahl der Nationalitätenselbstverwaltungen – Regeln über Unvereinbarkeit

Möchten Sie über ähnliche Themen erfahren?
Drücken auch Sie einen Like auf die –> Zentrum Facebook-Seite

Am 9. Juni 2024 findet die Wahl der deutschen Nationalitätenselbstverwaltungen statt. Das Publikum wird diesbezüglich regelmäßig über die Kommunikationsplattformen der Landesselbstverwaltung und des Ungarndeutschen Kultur- und Informationszentrums und Bibliothek (Zentrum) darüber informiert. Bitte achten Sie auf die Informationsmaterialien mit dem Wahllogo und folgen Sie, falls Sie es noch nicht getan haben, die Facebook-Seite der LdU und des Zentrums und abonnieren Sie den LdU-Rundbrief, indem Sie eine E-Mail an presse@ldu.hu senden!
Die Liste der Themen, die behandelt werden finden Sie hier >>>

Folgende Personen dürfen den Vorsitz, den stellvertretenden Vorsitz oder das Amt eines Abgeordneten einer lokalen deutschen Nationalitätenselbstverwaltung nicht innehaben:  

  • das Staatsoberhaupt, 
  • ein Regierungsbeamter eines zentralen Staatsverwaltungsorgans, 
  • der Präsident und der Vizepräsident der Ungarischen Nationalbank, der Vorsitzende und ein Mitglied des Finanzschiedsgerichts sowie Mitarbeiter der Ungarischen Nationalbank, die Aufgaben im Zusammenhang mit der Überwachung der Zahlungsverkehrs-, Abrechnungs- und Wertpapierabrechnungssysteme, der Erarbeitung der makroprudenziellen Politik, der Abwicklungsbehörde und der Überwachung des Finanzintermediärsystems ausüben, 
  • der für die Leitung des hauptstädtischen und des Komitatsregierungsamtes zuständige Obergespan,
  • der Beamte des regionalen oder lokalen Verwaltungsorgans, zu dessen Aufgaben die Angelegenheiten der jeweiligen lokalen oder regionalen Nationalitätenselbstverwaltungen gehören und dessen Zuständigkeit sich auf die lokale Nationalitätenselbstverwaltung erstreckt, 
  • der Notars, der Bezirksnotars oder der Obernotar der territorial zuständigen lokalen Selbstverwaltung, der Beamte des Bürgermeisteramtes oder des Amtes der gemeinsamen Selbstverwaltung, 
  • Richter, Staatsanwalt, Notar, Gerichtsvollzieher,  
  • Berufspersonal der Ungarischen Verteidigungskräfte und der Strafverfolgungsbehörden sowie 
  • Berufspersonal der Nationalen Steuer- und Zollverwaltung, 
  • Mitglied des Arbeitsorgans des territorial zuständigen Regionalentwicklungsrates,
  • eine Person, die Leiter oder leitender Angestellter einer von derselben Nationalitätenselbstverwaltung gegründeten oder getragenen Einrichtung oder Wirtschaftsgesellschaft sowie Vorsitzender einer anderen Nationalitätenselbstverwaltung ist.

Eine Ausnahme von den Regelungen über Unvereinbarkeit bildet folgendes: Ein Abgeordneter einer Nationalitätenselbstverwaltung kann gleichzeitig Leiter einer von derselben Nationalitätenselbstverwaltung gegründeten oder getragenen Institution sein.

Folgende Personen dürfen nicht Mitglied, Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender einer Landesselbstverwaltung werden:  

  • das Staatsoberhaupt, 
  • ein Regierungsbeamter eines zentralen Staatsverwaltungsorgans, 
  • der für die Leitung des hauptstädtischen und des Komitatsregierungsamtes zuständige Obergespan,
  • der Präsident und der Vizepräsident der Ungarischen Nationalbank, der Vorsitzende und ein Mitglied des Finanzschiedsgerichts sowie Mitarbeiter der Ungarischen Nationalbank, die Aufgaben im Zusammenhang mit der Überwachung der Zahlungsverkehrs-, Abrechnungs- und Wertpapierabrechnungssysteme, der Erarbeitung der makroprudenziellen Politik, der Abwicklungsbehörde und der Überwachung des Finanzintermediärsystems ausüben, 
  • der Beamte des regionalen oder lokalen Verwaltungsorgans, zu dessen Aufgaben die Angelegenheiten der jeweiligen Nationalitätenselbstverwaltung gehören, 
  • Notars, Bezirksnotar einer lokalen Selbstverwaltung, Beamter eines Bürgermeisteramtes oder des Amtes der gemeinsamen Selbstverwaltung, 
  • Richter, Staatsanwalt, Notar, Gerichtsvollzieher,  
  • Berufspersonal der Ungarischen Verteidigungskräfte und der Strafverfolgungsbehörden sowie 
  • Berufspersonal der Nationalen Steuer- und Zollverwaltung, 
  • Mitglied des Arbeitsorgans eines Regionalentwicklungsrates,
  • eine Person, die Leiter oder leitender Angestellter einer von derselben Landesselbstverwaltung gegründeten oder getragenen Einrichtung oder Wirtschaftsgesellschaft, Arbeitnehmer der Geschäftsstelle der Landesselbstverwaltung sowie in einem anderen Arbeitsverhältnis mit der Geschäftsstelle steht, ist.

Eine Ausnahme von den Regelungen über Unvereinbarkeit bildet folgendes: Ein Abgeordneter einer Landesselbstverwaltung kann gleichzeitig Leiter einer von derselben Landesselbstverwaltung gegründeten oder getragenen Institution sein.

Der hauptberuflich tätige Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende der Landesselbstverwaltung dürfen kein anderes Arbeitsverhältnis eingehen, keine andere Erwerbstätigkeit ausüben und auch nicht als persönlich mitwirkendes Mitglied einer Wirtschaftsgesellschaft tätig sein oder eine Vergütung für andere Tätigkeiten annehmen, mit Ausnahme von wissenschaftlichen, lehrenden, lektorierenden, redaktionellen, künstlerischen und gesetzlich geschützten geistigen Tätigkeiten.

Weitere Informationen >>>

Ergebnisse des 2. Landesfinales des ungarndeutschen Gesangswettbewerbs

Heute wurde das zweite Landesfinale des Gesangswettbewerbs für ungarndeutsche SchülerInnen am Budapester Campus der Apor-Vilmos-Hochschule ausgetragen.

Kunst und Handwerk im Fokus

Die Wanderausstellung mit den Finalisten des Vorjahres vom ungarndeutschen Online-Fotowettbewerb Blickpunkt war in der Karwoche in Bohl zu sehen.

Eins, zwei, drei, Dramenfestival!

Auch in diesem Jahr wurde das regionale Dramenfestival in Ugod – mit der Teilnahme von etwa 150 SchülerInnen aus 11 ungarndeutschen Grundschulen aus Westungarn und der Hauptstadt – veranstaltet.

Die deutsche Nationalitätenliste hat kein Mandat errungen – der Bedarf an gemeinschaftlicher Vertretung bleibt weiterhin stark

Das Ergebnis zeigt auch, dass viele es für wichtig halten, dass ihre Gemeinschaft mit einer eigenständigen Stimme im öffentlichen Leben präsent ist.

Salamin András: Igazszólások V. / Herein Mária: Családi kör – 2

Diese besondere zweiteilige Publikation will nicht belehren, urteilen oder Geschichte erklären. Sie erzählt einfach wahre Geschichten und Lebenswege aus einem vergangenen Jahrhundert.

Ritter György: Végszó. Magyarországi németek elbeszélései az alávetettségükről, 1940-1970 (Band I und II)

Die beiden Bände richten sich an all jene, die die großen historischen Prozesse aus der Perspektive individueller Lebenswege verstehen möchten.

Irene Langemann: Das Gedächtnis der Töchter

Das hie empfohlene Buch ist ein tiefbewegender Roman über die Suche nach Identität in der Fremde, die vielen Facetten der Einsamkeit und die immer neu zu schöpfende Kraft, sie zu überwinden.