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Informationen bezüglich einreichbarer Anträge zur Wahl der Nationalitätenselbstverwaltungen

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Am 9. Juni 2024 findet die Wahl der deutschen Nationalitätenselbstverwaltungen statt. Das Publikum wird diesbezüglich regelmäßig über die Kommunikationsplattformen der Landesselbstverwaltung und des Ungarndeutschen Kultur- und Informationszentrums und Bibliothek (Zentrum) darüber informiert. Bitte achten Sie auf die Informationsmaterialien mit dem Wahllogo und folgen Sie, falls Sie es noch nicht getan haben, die Facebook-Seite der LdU und des Zentrums und abonnieren Sie den LdU-Rundbrief, indem Sie eine E-Mail an presse@ldu.hu senden!

Die Nationale Wahlkommission (NVB) legte den Termin für die Wahl der Abgeordneten der Nationalitätenselbstverwaltungen auf den 9. Juni 2024 fest. An der Wahl können Wählerinnen und Wähler teilnehmen, die sich innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist in das ungarndeutsche Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Die lokalen, regionalen und Landesselbstverwaltungen der 13 in Ungarn lebenden Nationalitäten werden am 9. Juni 2024 gewählt, zeitgleich mit der Wahl der Abgeordneten und Bürgermeister der kommunalen Selbstverwaltungen sowie mit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments.

Wählerinnen und Wähler, die sich einer Nationalität zugehörig erklären, können bis zum 31. Mai 2024, 16.00 Uhr, einen Antrag auf Aufnahme in das Nationalitätenwahlregister stellen. Wer nicht im Nationalitätenwählerverzeichnis eingetragen ist, darf weder an der Wahl der Abgeordneten der Nationalitätenselbstverwaltungen teilnehmen noch kandidieren. Die Wähler können bis zum 31. Mai, 16.00 Uhr, auch die Streichung aus dem Nationalitätenwählerverzeichnis beantragen.

Anträge in Bezug auf die Wahl der Nationalitätenselbstverwaltungen können online unter valasztas.hu oder persönlich oder durch einen Bevollmächtigten in jedem örtlichen Wahlbüro eingereicht werden. Informationen zu den Wahlanträgen finden Sie hier.

Quelle: Nationale Wahlkommission (NVB)

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