Pressemitteilung der LdU
Am 9. Juni 2024 finden in Ungarn die Wahl der lokalen und Nationalitätenselbstverwaltungen sowie die Europawahl statt. Im Rahmen der Nationalitätenwahlen werden landesweite, regionale und lokale Abgeordnete gewählt. Die deutschen Nationalitätenselbstverwaltungen als die wichtigsten Körperschaften vertreten die Interessen der ungarndeutschen Gemeinschaft.
Die Wahlberechtigten können in insgesamt 403 Ortschaften bzw. hauptstädtischen Bezirken 3 bzw. 5 ungarndeutsche Kandidaten wählen, je nachdem, wie viele Personen im deutschen Nationalitätenwählerverzeichnis eingetragen sind. Darüber hinaus können sie ihre Stimme in 15 Komitaten bzw. in der Hauptstadt für je eine Regionalliste, sowie für eineeinheitliche deutsche Landesliste abgeben.
„Ich möchte mich bei all jenen aus unserer Nationalität bedanken, die sich bereit erklärt haben, bei den diesjährigen Wahlen als Kandidaten auf landesweiter, regionaler oder örtlicher Ebene anzutreten. Unser Ziel ist es, das seit vielen Jahren erfolgreich funktionierende Netzwerk der ungarndeutschen Selbstverwaltungen zu erhalten, und dazu tragen sie mit ihrer Kandidatur wesentlich bei“, sprach Ibolya Hock-Englender, Vorsitzende der Landesselbstverwaltung der Ungarndeutschen ihren Dank aus.
Die Spitzenkandidatin der ungarndeutschen Einheitsliste wies auch darauf hin, dass die Kommunalwahlen, die Wahl der Nationalitätenselbstverwaltungen und die Europawahl zur gleichen Zeit stattfinden werden. Sie betonte: es sei zu beachten, dass die Stimmzettel unterschiedliche Farben haben. Die Wahlzettel für die Kommunal- und Europawahlen sind weiß, und die für die Nationalitätenwahlen sind grün. Die Stimmabgabe ist nur dann gültig, wenn die grünen Zettel in den grünen Umschlag gesteckt werden, der sorgfältig verschlossen wird. Der wahlberechtigte Bürger kann seine Stimme bei den Nationalitätenwahlen für bis zu 3 bzw. 5 Kandidaten abgeben. Auf Landes- und Regionalebene kann für jeweils eine Liste gestimmt werden.
Informationen über den genauen Ort der Stimmabgabe wurden bzw. werden durch amtliche Bekanntmachungen, die per Post an alle Wahlberechtigten verschickt wurden, durch amtliche Aushänge in den Ortschaften und durch die örtlichen Wahlbüros erteilt. Die Abstimmung kann zwischen 6:00 und 19:00 Uhr in den vorher bestimmten und in der Benachrichtigung angegebenen Wahllokalen erfolgen. Es ist wichtig, dass man seinen am Tag der Wahl gültigen Personalausweis und seine gültige Adressenkarte dabeihat.
Nur Wähler, die sich in das ungarndeutsche Wählerverzeichnis haben eintragen lassen, können an den Nationalitätenwahlen teilnehmen. Wer sich noch nicht eingetragen hat, kann dies bis zum 31. Mai 2024, 16.00 Uhr, tun.

