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Wahl der Nationalitätenselbstverwaltungen – LdU startet Informationskampagne

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Zu Beginn des Sommers werden wir die Gelegenheit haben, unser Dasein und unsere Identität zu bezeugen, indem wir unsere Herkunft in großer Zahl zum Ausdruck bringen. Dies wird uns eine starke Stimme in unseren deutschen Kommunen geben. Lasst uns zeigen, dass wir nicht weniger sind! – formulierte Ibolya Hock-Englender in ihrer Begrüßungsrede bei der LdU-Landesgala im Januar. Die Vorsitzende der Landesselbstverwaltung der Ungarndeutschen verwies damit auf die wenig ermutigenden Ergebnisse der letzten Volkszählung und die bevorstehenden Wahlen der Nationalitätenselbstverwaltungen.

In knapp vier Monaten ist es so weit: Am 9. Juni 2024 findet die Wahl der deutschen Nationalitätenselbstverwaltungen statt, zeitgleich mit den Wahlen der örtlichen Abgeordneten und Bürgermeister sowie der Mitglieder des Europäischen Parlaments.

Wie schon bei früheren Gelegenheiten stellt unsere ungarndeutsche Gemeinschaft auch diesmal eine einheitliche Landesliste auf. 

Die landesweiten, regionalen (Komitats- und hauptstädtischen) und lokalen Körperschaften – die wichtigsten Vertretungsorgane unserer Nationalität – werden wieder für fünf Jahre gewählt. Unser Ziel ist es, unser seit vielen Jahren gut funktionierendes Netzwerk zu erhalten und auszubauen.

Von nun an wird das Publikum regelmäßig über die Kommunikationsplattformen der Landesselbstverwaltung und des Ungarndeutschen Kultur- und Informationszentrums und Bibliothek (Zentrum) über die Wahlen informiert. Bitte achten Sie auf die Informationsmaterialien mit dem Wahllogo und folgen Sie, falls Sie es noch nicht getan haben, die Facebook-Seite der LdU und des Zentrums und abonnieren Sie den LdU-Rundbrief, indem Sie eine E-Mail an presse@ldu.hu senden!

In den nächsten Wochen werden wir Ihnen nähere Informationen zu den folgenden Themen geben:

AUSSCHREIBUNG DER WAHL
Wann und in welchen Ortschaften bzw. Regionen werden deutsche Nationalitätenselbstverwaltungswahlen stattfinden? 

REGISTRATION
Wie lässt sich die Aufnahme in das ungarndeutsche Wählerverzeichnis beantragen?

WAHLRECHT
Wer kann deutsche Nationalitätenselbstverwaltungen wählen und wer kann als Kandidat einer deutschen Nationalitätenselbstverwaltung gewählt werden?

DURCHFÜHRUNG DER WAHLEN, ANZAHL DER MITGLIEDER DER KÖRPERSCHAFTEN
Welche Bedingungen gelten für die Durchführung der Wahlen? Wie viele Vertreter werden in den einzelnen Gremien arbeiten dürfen?

NOMINIERUNGSVERFAHREN UND -BEDINGUNGEN 
Wer kann Kandidaten oder eine Liste aufstellen? Wie werden die Kandidaten bzw. Listen registriert?

EMPFEHLUNGSBÖGEN
Wie werden Kandidaten oder Listen empfohlen?

EMPFEHLUNG
Wer kann Kandidaten oder Listen empfehlen? Wo können die Empfehlungen gesammelt werden?

ABSTIMMUNG
Wann und wo können die Stimmen abgegeben werden?

ERMITTLUNG DES WAHLERGEBNISSES
Was ist für einen erfolgreichen Ausgang der Wahl erforderlich?

REGELN FÜR INTERESSENKONFLIKTE
Wer darf nicht Mitglied, stellvertretender Vorsitzender oder Vorsitzender einer Nationalitätenselbstverwaltung sein?

WICHTIGE MASSNAHMEN NACH DER WAHL
Was geschieht mit den Protokollen und Wahldokumenten?   

KONSTITUIERENDE SITZUNG DER SELBSTVERWALTUNG
Wann muss sie abgehalten werden?

ÜBERGANGSREGELUNGEN FÜR DIE ZEIT ZWISCHEN DER WAHL UND DER KONSTITUIERENDEN SITZUNG DER NEUEN SELBSTVERWALTUNG
Wie lange dauert die Amtszeit der 2019 gewählten Körperschaft und wann beginnt die Amtsperiode der neu gewählten Selbstverwaltung? Wann und in welchen Fällen können Nachwahlen einberufen und durchgeführt werden?

Wir hoffen auf Ihr Interesse!

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